Zwei Krane und ein Rohbau des Gymnasiums Neulengbach. im Hintergrund Burg Neulengbach auf einem Berg.

Bauwerksbuch

Laut Paragraph 128a der Bauordnung für Wien ist der Eigentümer eines neu errichteten Gebäudes verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen. In diesem Dokument sind unter anderem jene Bauteile aufgelistet, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden sollen, damit eine gefahrbringende Verschlechterung des Bauzustandes rechtzeitig erkannt wird. Wir übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie und garantieren als Ziviltechniker die fachgerechte Ausarbeitung des Bauwerksbuches.

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