Nutzwertgutachten

Bei Eigentumshäusern kommt es im Laufe der Jahre häufig zu Veränderungen: Wohnungen werden geteilt oder zu Gewerbeflächen umgewidmet, allgemeine Teile des Hauses werden einzelnen Wohnungen zugeschlagen Dachböden werden ausgebaut oder Zubauten wie Aufzüge oder Balkone errichtet.

In all diesen Fällen müssen neben den baurechtlichen Fragen auch die Nutzwerte des Hauses neu berechnet werden, also die Anteile, die jedem Eigentümer bzw. jeder Eigentümerin gehören.

Hierfür verfasst ein Ziviltechniker, eine Ziviltechnikerin oder gerichtlich beeidete Sachverständige ein sogenanntes Nutzwertgutachten. Dabei werden alle Teile der Liegenschaft nach normierten Vorgaben im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft bewertet und den Mitgliedern der Eigentumsgemeinschaft zugeordnet.

Basierend darauf erstellt ein Anwalt oder eine Notarin die Vertragsurkunde und führt die Änderungen im Grundbuch durch. Damit ist alles amtlich festgeschrieben und verbindlich geregelt. Davon unterschiedlich ist die Verkehrswertberechnung, bei der es um den Geldwert beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaftsflächen geht.

Unsere Erfahrung

Seit vielen Jahren arbeiten wir mit unterschiedlichen Hausverwaltungen zusammen – dadurch begegnet uns das Thema Nutzwertgutachten regelmäßig. Dafür haben wir einen eigens geschulten Architekten in unserem Team, der diese Aufgabe mit großem Engagement, im Sinne der Rechtssicherheit und mit einem zügigen Ablauf für unsere Auftraggeber erledigt. Sollten rechtlich unklare Situationen auftreten, können wir auf die Unterstützung einer auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwältin zurückgreifen.

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