Nachträgliche Baubewilligung für Häuser in Wien
Wer in Wien ein Haus besitzt, das keine Baubewilligung aufweist und das älter als 30 Jahre ist, kann relativ einfach nachträglich eine solche erhalten.
Paragraph 71a der Wiener Bauordnung
In der Wiener Bauordnung gibt es den Paragraphen 71a, wonach derartige Bauwerke unter Vorlage von vollständigen Bestandsplänen im offiziellen Wortlaut zwar „auf Widerruf“, aber doch langfristig, bewilligt werden können. Abweichungen von den aktuellen Bauvorschriften sind hierbei erlaubt.
Historische Gründe für nicht bewilligte Bauten
Ein Grund für nicht bewilligte Bauten sind die Jahre nach den beiden Weltkriegen, die in Österreich zu einer besonders schlechten Versorgungslage mit Wohnungen und einer großen Gefahr von Obdachlosigkeit geführt haben. Die Behörden haben damals bei der hastigen Errichtung von Häusern oft ein Auge zugedrückt und auf die Forderung einer Baubewilligung verzichtet. Später wollte man die Nachkommen dieser Kriegsgeneration nicht überbeanspruchen oder gar schikanieren, indem von heutigen Normen abweichende Gebäude abgetragen oder aufwändig saniert werden müssten. Deshalb hat die Stadt Wien diese Möglichkeit einer nachträglichen und relativ einfachen Bewilligung eingeräumt.
Frist für die nachträgliche Baubewilligung
Ende 2027 wird dieser Paragraph jedoch aus dem Gesetzestext gestrichen, weil die Baupolizei davon ausgeht, dass bis dahin alle, die guten Willens sind, ihre Häuser bewilligt haben werden. Also gibt es noch drei Jahre Zeit, um die Aktenlage bei der Baupolizei zu studieren und mit dem bestehenden Gebäude zu vergleichen.
Unterstützung bei der Baubewilligung
Gerne sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich und kümmern uns um die Überprüfung des Bauaktes und um eine allfällig notwendige nachträgliche Baubewilligung.