Laut Paragraph 128a der Bauordnung für Wien sind Eigentümer:innen eines Gebäudes über 50 Quadratmeter verbauter Fläche verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen. In diesem Dokument sind jene Bauteile aufgelistet, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden müssen, damit eine gefahrbringende Verschlechterung des Bauzustandes rechtzeitig erkannt wird. Seit Novelle der Bauordnung von 2023 sind auch für bestehende Bauwerke Bauwerksbücher zu verfassen und auf einer Datenbank der Baupolizei hochzuladen.
Warum Bauwerksbuch?
Ein Grund für diesen neuerlich gestiegenen bürokratischen Aufwand sind Baumängel, die in der Vergangenheit zu Schäden, auf öffentliches Gut herabfallende Bauteilen und vereinzelt zu Hauseistürzen geführt haben. Außerdem ist es politischer Wille, der sich nun in der Bauordnung wiederfindet, dass ältere Häuser in gutem Zustand erhalten werden. Dazu zählen aktuell insbesondere Häuser mit Baubewilligung vor 1945, die noch möglichst lange das Stadtbild von Wien prägen sollen. Damit die Stadtverwaltung Überblick über Menge und Zustand der Bausubstanz hat, sind neben den Energieausweisen auch die Bauwerksbücher auf eine Datenbank der Stadt Wien hochzuladen.
Fristen für die Umsetzung
Für Bauten mit Baujahr vor 1919 muss demnach das Bauwerksbuch bis Ende 2027 erledigt sein, für jene mit Bauzeit zwischen 1919 und 1945 gilt als Frist Ende 2030.
Unser Beitrag
Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und garantieren als Ziviltechniker:innen die fachgerechte Ausarbeitung des Bauwerksbuches.