Schiefes altes Bürgerhaus in Ulm

Objektsicherheitsprüfung

EigentümerInnen von Gebäuden tragen Verantwortung für den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand ihrer Immobilie. Nach § 129 der Bauordnung für Wien sind Bauwerke entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erhalten und regelmäßig hinsichtlich ihres Bauzustands zu überwachen. Auch § 1319 ABGB sieht eine besondere Verantwortung des Gebäudebesitzers vor, wenn durch mangelhafte Beschaffenheit eines Bauwerks ein Schaden entsteht.

Eine Objektsicherheitsprüfung hilft dabei, mögliche Sicherheitsrisiken und Mängel frühzeitig zu erkennen. Dabei werden relevante Bauteile und Bereiche des Gebäudes sorgfältig und mit Blick auf das Alter, die Bauweise und den individuellen Zustand der Immobilie überprüft.

Als Ziviltechniker verfügen wir über die notwendige fachliche Erfahrung, um den Zustand eines Gebäudes sachkundig und mit Augenmaß zu beurteilen. Festgestellte Mängel und mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert und mit den EigentümerInnen besprochen. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Planung und Umsetzung erforderlicher Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen.

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