Nachträgliche Baubewilligung endet 2027

Nachträgliche Baubewilligung für Häuser in Wien

Wer in Wien ein Haus besitzt, das keine Baubewilligung aufweist und das älter als 30 Jahre ist, kann relativ einfach nachträglich eine solche erhalten.

Paragraph 71a der Wiener Bauordnung

In der Wiener Bauordnung gibt es den Paragraphen 71a, wonach derartige Bauwerke unter Vorlage von vollständigen Bestandsplänen im offiziellen Wortlaut zwar „auf Widerruf“, aber doch langfristig, bewilligt werden können. Abweichungen von den aktuellen Bauvorschriften sind hierbei erlaubt.

Historische Gründe für nicht bewilligte Bauten

Ein Grund für nicht bewilligte Bauten sind die Jahre nach den beiden Weltkriegen, die in Österreich zu einer besonders schlechten Versorgungslage mit Wohnungen und einer großen Gefahr von Obdachlosigkeit geführt haben. Die Behörden haben damals bei der hastigen Errichtung von Häusern oft ein Auge zugedrückt und auf die Forderung einer Baubewilligung verzichtet. Später wollte man die Nachkommen dieser Kriegsgeneration nicht überbeanspruchen oder gar schikanieren, indem von heutigen Normen abweichende Gebäude abgetragen oder aufwändig saniert werden müssten. Deshalb hat die Stadt Wien diese Möglichkeit einer nachträglichen und relativ einfachen Bewilligung eingeräumt.

Frist für die nachträgliche Baubewilligung

Ende 2027 wird dieser Paragraph jedoch aus dem Gesetzestext gestrichen, weil die Baupolizei davon ausgeht, dass bis dahin alle, die guten Willens sind, ihre Häuser bewilligt haben werden. Also gibt es noch drei Jahre Zeit, um die Aktenlage bei der Baupolizei zu studieren und mit dem bestehenden Gebäude zu vergleichen.

Der Ablauf des Bewilligungsverfahrens in sieben Schritten

  • Amtlichen Luftbild besorgen, das älter ist als 30 Jahre. Erhältlich von der Stadtvermessung Wien – MA 41
  • Wenn Originalpläne vorhanden sind: Mit der Realität und dem Luftbild vergleichen, daraus aktuellen Bestandsplan erstellen
  • Wenn keine Pläne vorhanden sind: Vermessen des Hauses vor Ort und vergleichen mit dem Luftbild. Auf Basis dieser Daten den aktuellen Bestandsplan erstellen. 
  • Ausfüllen des Formulars „Bauansuchen“ durch Antragssteller:innen, Unterschrift des/der Grundeingentümer:innen – MA37
  • Wenn es sich um ein Wohnhaus handelt: Befunde für Trinkwasserversorgung, Kanal, Kamin besorgen
  • Besichtigung durch die Bauinspektion der Baupolizei durchführen lassen
  • Bewilligung „auf Widerruf“ gemäß Paragraph 71 der Bauordnung wird dann erteilt 

Unbewilligter Baubestand in den Bundesländern

In den Bundesländern gibt es für nicht bewilligte Häuser langen Bestandes andere, unterschiedliche Regelungen, um diese nachträglich zu bewilligen. Für Niederösterreich, beispielsweise, besteht ebenfalls in den vielen Fällen die Möglichkeit, ein Bauwerk nachträglich zu legalisieren, wobei hier die aktuellen Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Bei Objekten, die nachweislich schon länger als 30 Jahre bestehen, können geringe Abweichungen von diesen Bauvorschriften von der Behörde genehmigt werden. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen

Unterstützung bei der Baubewilligung

Gerne sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich und kümmern uns um die Überprüfung des Bauaktes und um eine allfällig notwendige nachträgliche Baubewilligung.

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